Bereifung




Standartreifengröße, Luftdruck und Anzugsdrehmoment




Tragfähigkeit und Geschwindigkeitseignung




Schraubengröße:

Muttern, M12x1,5, 60° Kegelbund

Lochkreis

5 x 114,3

Nabenbohrung

67,1

Weitere Infos zu Radmuttern


Geschwindigkeitsindex

Die erforderliche Maximalgeschwindigkeit der Reifen hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs ab. Diese ist im Fahrzeugschein vermerkt. Der Geschwindigkeitsindex enthält stets einen Sicherheitsaufschlag und liegt damit etwas höher. Für die Berechnung kommt folgende Formel zum Einsatz:

Geschwindigkeitsindex = bbH * 0,01 + 6,5 km/h

Hat das Fahrzeug also eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 195 km/h, ergibt sich ein Sicherheitsaufschlag von knapp 9 km/h:

195 km/h * 0,01 + 6,5 km/h = 8,45 km/h

Das heißt, der Reifen müssten für 204 km/h zugelassen sein, also mindestens den Geschwindigkeitsindex H besitzen. Höhere Indizes sind natürlich kein Problem, nur unterschritten werden darf der erforderliche Wert nicht.


Hier als Beispiel: 1,4 Benziner - 90 PS - Höchstgeschwindigkeit 167 km/h

167 * 0,01 + 6,5 = 8,17

Also sollte der Reifen ein Index von T haben (T = 190 km/h)

167 + 8,17 = 175,17 km/h


Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S-Kennzeichnung)

Das Geschwindigkeitssymbol darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahrzeugpapieren für Sommerreifen eingetragen ist. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: KFZ.-Schein 195/60 R 15 88 H (Sommerreifen bis 210 km/h, Kennbuchstabe H), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/60 R 15 88 Q M+S (Winterreifen bis 160 km/h, Kennbuchstabe Q). In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens auf 160 km/h begrenzt und unbedingt einzuhalten.


Weitere Infos bei Wikipedia und StVZO §36






Home